Chronologische Aufstellung:
16.02.2021 Dr. Lang bekommt den Auftrag einer Vertretung in einer Nachlass-Angelegenheit einer Erbengemeinschaft.
Der Stundensatz beträgt 464 Euro.
Die Vorschussrechnung in Höhe 4641 Euro wird sofort überwiesen.
Alle Unterlagen werden sofort per E-Mail zugesendet.
Statt eigenem Notar wird der von Dr. Lang empfohlene Notar betraut.
21.02.2021 es wurde um baldige Reaktion gebeten, da wie bekannt ab dem 20.03.2021 für die Übertragung der Immobilien sonst Grundsteuern anfallen würden. Es wurde vereinbart zuerst die unstrittigen Immobilien zu übertragen. Ein Notar-Entwurf existierte bereits. Es fehlte nur noch die Überprüfung von Bandnummern zu den relevanten Ortsdaten der Immobilien. Die Aufgabe von Dr. Lang war also lediglich dies und einige sonstige Änderungen am Notarentwurf beim Notar zu veranlassen.
02.03.2021 Nachfrage, da die Frist abläuft. Der darauf zugesendete Entwurf enthielt jedoch nur nicht relevante und ev. falsche Bandnummern der Immobilien, ohne Nennung der Ortsdaten, welche alleinig ausschlaggebend für die Übertragung sind.
15.03.2021 Ein vereinbarter Notar-Termin am 16.03.21 musste abgesagt werden, da der Notar von Dr. Lang die Änderung des Entwurfes nicht rechtzeitig fertigstellen kann. Eine rechtzeitige Warnung, um zu einem anderen Notar wechseln zu können, erfolgte nicht und daher fallen auf die Übertragung der Objekte nun doch Grundsteuern an, was explizit verhindert hätte werden sollen.
04.04.2021 Wiederholte Mahnung an Kanzlei Dr. Lang endlich für einen Notarentwurf nach längst bekannten Vorgaben zu sorgen.
06.04.2021 Statt einem fertigen Entwurf erfolgt die erste Zeitabrechnung über 8307 Euro. Aufgrund des Hinweises, das trotzt 8307 Euro Kosten immer noch kein fertiger Notarentwurf existiert, wurde mit Herrn Dr. Lang persönlich telefonisch vereinbart, dass für die Übertragung der Immobilien mit Überweisung des Restbetrages keine weiteren Kosten mehr anfallen. Dies wurde von Herrn Dr. Lang auch selbst schriftlich am 07.04.21 und am 19.04.21 bestätigt.
28.04.2021 Alle paar Tage erfolgt nun die erneute Aufstellung, was am Entwurf laut der Vorgaben noch fehlt. Die Entwurfs-Rücksendung von Herrn Dr. Lang erfolgt immer wieder entweder mit nur minimalen Änderungen des Entwurfs oder sogar auch ohne jegliche Änderung. Der wichtigste Punkt der Überprüfung der Übereinstimmung der einzig relevanten Ortsdaten der Immobilien zu den Blattnummern wurde immer noch nicht umgesetzt, womit eine Übertragung der richtigen Immobilien nicht gewährleistet ist.
28.04.2021 Trotz der schriftlichen Vereinbarung mit Herrn Dr. Lang keine weiteren Kosten bis zur Fertigstellung des Vertrags zu verlangen, verlangt Herr Dr. Lang um 10:21 Uhr, dass bis spätestens 17 Uhr des gleichen Tages schriftlich bestätigt werden soll, dass er nun doch ein weiteres Honorar erhält. Noch dazu mit einem von 464 Euro auf 535 Euro erhöhten Stundensatz. Daraufhin erfolgte der Hinweis, dass immer noch kein fertiger Entwurf vorliegt und er sich doch als ein Mann der Ehre an seine schriftliche Vereinbarung halten und keine weiteren Kosten verlangen soll. Um 17 Uhr kündigte Herr Dr. Lang das Mandat, da seine Erpressung mit ungerechtfertigten Forderungen, noch dazu mit erhöhtem Stundensatz von 535 Euro, nicht innerhalb weniger Stunden erfüllt wurde.
Obwohl Herr Dr. Lang das Mandat niedergelegt hat (unrechtmäßig, wegen seiner gescheiterten Erpressung), agiert er ohne jeden Auftrag tagelang weiter mit dem Notar und mit den Gegenparteien. Er macht mit der Gegenpartei trotz Anordnung und wider besseren Wissen unmögliche Termine. Er versendet trotz ausdrücklichem Auftrag Entwürfe an die Gegenpartei, noch dazu mit falschen und stark nachteiligen Informationen!
NACHTRAG: die Abänderung eines Notar-Entwurfes haben mit enormen Kosten und ohne jeden Erfolg Herr Dr. Stephan Lang und sein Notar Dr. Vossius monatelang nicht zustande gebracht, was für einen anderen Notar kein Problem war. |